1. Ablauf mit anwaltlicher Vollmacht:
Schritt 1: Erteilung der Vollmacht
- Sie beauftragen einen bulgarischen Anwalt und erteilen ihm eine notarielle Vollmacht.
- Die Vollmacht kann in Bulgarien oder in Ihrem Heimatland erstellt und muss in die bulgarische Sprache übersetzt und notariell beglaubigt werden.
- Sie ermöglicht dem Anwalt, in Ihrem Namen alle Schritte des Kaufprozesses durchzuführen, inklusive der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Eintragung ins Grundbuch.
Schritt 2: Prüfung der Immobilie
- Der Anwalt prüft die rechtliche Lage der Immobilie (Eigentümerverhältnisse, Lastenfreiheit, Baugenehmigungen etc.).
Schritt 3: Vertragsvorbereitung
- Der Anwalt erstellt oder überprüft den Vorvertrag (falls erforderlich) und den endgültigen Kaufvertrag.
Schritt 4: Eröffnung eines Bankkontos (falls nötig)
- Falls Sie die Zahlung aus Bulgarien abwickeln möchten, eröffnet der Anwalt ein Konto in Ihrem Namen.
Schritt 5: Kaufpreiszahlung
- Der Kaufpreis wird in der Regel per Banküberweisung an den Verkäufer bezahlt oder vorab auf das Treuhandkonto des Anwaltes überwiesen.
Schritt 6: Notarielle Beurkundung
- Der Anwalt nimmt in Ihrem Namen an der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags teil.
- Der Kaufvertrag wird offiziell beim Notar unterzeichnet und registriert.
Schritt 7: Grundbucheintrag
- Der Anwalt veranlasst die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch (Immobilienregister).
2. Ablauf ohne anwaltliche Vollmacht:
Schritt 1: Persönliche Anwesenheit vor Ort
- Sie müssen in Bulgarien anwesend sein, um alle notwendigen Dokumente und Verträge persönlich zu unterzeichnen.
Schritt 2: Prüfung der Immobilie
- Sie oder Ihr beauftragter Vertreter prüfen die Immobilie rechtlich und technisch. Alternativ können Sie einen Anwalt oder Makler hinzuziehen, der Sie berät.
Schritt 3: Vorvertrag (optional)
- Ein Vorvertrag wird mit dem Verkäufer abgeschlossen, um den Kaufpreis und die Bedingungen festzulegen.
Schritt 4: Eröffnung eines Bankkontos
- Sie eröffnen ein Bankkonto in Bulgarien, falls der Kaufpreis aus dem Inland überwiesen wird.
Schritt 5: Kaufpreiszahlung
- Der Kaufpreis wird direkt an den Verkäufer oder dessen Vertreter überwiesen.
Schritt 6: Notarielle Beurkundung
- Sie nehmen persönlich an der notariellen Beurkundung teil. Der Notar prüft alle Dokumente, und Sie unterschreiben den Kaufvertrag.
- Alle Zahlungen sollten vor oder während der Beurkundung abgeschlossen sein.
Schritt 7: Grundbucheintrag
- Nach der Beurkundung erfolgt die Eintragung ins Grundbuch, die vom Notar oder einer beauftragten Person veranlasst wird.
Wichtige Hinweise für beide Varianten:
- Rechtliche Absicherung: Eine anwaltliche Prüfung der Immobilie ist immer ratsam, um spätere Probleme (z. B. offene Hypotheken oder Eigentumsstreitigkeiten) zu vermeiden.
- Kosten: Neben dem Kaufpreis fallen zusätzliche Kosten an, wie Notargebühren, Grundbuchgebühren und eventuelle Anwaltskosten. Diese betragen in der Regel 3-5 % des Kaufpreises.
- Zahlung: Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel per Banküberweisung, um Transparenz zu gewährleisten.
Der Kauf mit anwaltlicher Vollmacht ist besonders für Käufer, die nicht dauerhaft vor Ort sein können, eine zeitsparende und stressfreie Lösung.